Neue Erbschaftssteuer 2023: Jetzt Immobilie verschenken?

Berechnungen ergeben teils massive Steuererhöhung für Erben von Ein- und Zweifamilienhäusern in 2023

Auf Immobilienerben kommen höhere Erbschafts- und Schenkungssteuern von 30 bis 40 Prozent zu. Wer das Pech hat, durch die neuen Bewertungsregeln in eine höhere Steuerstufe zu rutschen, für den kann sich die Erbschafts- oder Schenkungssteuer im Extremfall sogar vervielfachen!

Schenkungsvertrag noch in diesem Jahr unterschreiben

Hans-Joachim Beck, Leiter der Steuerabteilung des Immobilienverbandes Deutschland IVD, empfiehlt: „Wer plant, sein Haus im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf die nächste Generation zu übertragen, sollte dies vorziehen und den Vertrag noch in diesem Jahr unterschreiben.“

Eile ist geboten, weil der Vertrag notariell beurkundet werden muss und die Notare zum Ende des Jahres nur noch wenige Termine frei haben werden. Es genügt, wenn dieses Jahr der notarielle Vertrag noch unterschrieben wird. Der Übergang des Eigentums kann im Jahr 2023 stattfinden.

Massive Steuererhöhung wegen Änderung der Anlage 25 zum Bewertungsgesetz

Die Anhebung der Erbschafts- und Schenkungsteuer verbirgt sich in einer Änderung der Anlage 25 zum Bewertungsgesetz durch das Jahressteuergesetzes 2022. Hier geht es um die sogenannten Wertzahlen: Eigentlich sollen Ein- und Zweifamilienhäuser nach dem Vergleichswertverfahren bewertet werden. Dabei werden andere Verkaufsfälle zugrunde gelegt.

Das Problem: Da vergleichbare Verkaufsfälle häufig nicht vorliegen, werden auch Ein- und Zweifamilienhäuser oft im Sachwertverfahren bewertet. Dabei werden der Wert des Bodens und fiktive Herstellungskosten für das Gebäude ermittelt. Um diesen Wert dem Marktniveau anzupassen, wird die Summe dieser Werte mit einem Sachwertfaktor multipliziert, den die Gutachterausschüsse zur Verfügung stellen sollen. Für die Fälle, in denen derartige Sachwertfaktoren nicht zur Verfügung stehen, hat die Finanzverwaltung in der Anlage 25 zu § 191 des Bewertungsgesetzes Faktoren festgelegt, die Wertzahlen heißen.

Diese Wertzahlen sind durch das Jahressteuergesetz 2023 für Häuser in guter Lage im Ergebnis von bisher 1,0 auf 1,3 oder sogar 1,4 angehoben worden.

Beispielberechnung
Einfamilienhaus, Grundstück 600 m², Bodenrichtwert 1.000 Euro, vorläufiger Sachwert 1,1 Mio Euro
Steuermehrbelastung nach Jahressteuergesetz 2023: 83.600 Euro.
Hinweis: Es wird vorausgesetzt, dass die Freibeträge schon ausgeschöpft sind.

Die Mehrbelastung für Erben kann aber auch noch sehr viel höher ausfallen, wenn durch die Höherbewertung ein höherer Steuersatz als bisher zur Anwendung kommt. Denn in der Erbschaftssteuer gelten, je nach der Höhe des vererbten Vermögens, verschiedene Steuersätze. So kann es passieren, dass man in eine höhere Stufe sozusagen hineinrutscht und sich die Steuerbelastung im Extremfall sogar vervielfacht. Deshalb empfiehlt es sich, noch in diesem Jahr zu handeln!

Noch ein Tipp von Hans-Joachim Beck: „Trotz des sogenannten typisierten Verfahrens kann der Immobilienbesitzer gegenüber dem Finanzamt Einspruch erheben, wenn er der Meinung ist, dass der tatsächliche Marktwert seines Hauses niedriger ist. In diesem Fall muss er ein Gutachten vorlegen, das dies beweist.“

TIPP

Noch in diesem Jahr die Steuerfreigrenzen durch Schenkungen ausnutzen. Lediglich der Schenkungsvertrag muss vor dem 31.12.2022 notariell beurkundet sein, d.h. die Eintragung im Grundbuch reicht nach dem Jahreswechsel aus.

Quelle:
Focus.de

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Termolino

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